
Einleitung:
Der Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative liegt vor – und er wird von vielen aus der Inklusionsbewegung in der Schweiz kritisch gesehen. Auch ich sehe darin vor allem eine verpasste Chance. Denn was wir brauchen, ist mehr als ein rechtlicher Rahmen: Wir brauchen einen Haltungswandel.
Text:
Am 25. Juni 2025 hat der Bundesrat der Schweiz seinen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen» vorgestellt. Zwar enthält dieser erste wichtige Schritte – etwa ein Inklusionsrahmengesetz, die Teilrevision des IVG und Anpassungen im Behindertengleichstellungsgesetz. Doch es fehlt ihm an Klarheit, Verbindlichkeit und vor allem: an Weitblick.
Inklusion lässt sich nicht einfach anordnen. Sie entsteht dort, wo Haltung wächst – in der Verwaltung, in Institutionen, im Alltag jedes Einzelnen. Ein Gesetz kann Rechte definieren, aber keine Zugehörigkeit stiften. Es kann Diskriminierung untersagen, aber nicht automatisch Respekt erzeugen.
Die entscheidende Frage lautet daher:
Wo endet Inklusion – oder beginnt sie gerade erst?
Wenn wir Menschen nach Kategorien bewerten – behindert/nicht behindert, leistungsfähig/leistungsgemindert –, verlieren wir den Blick für das Wesentliche:
Jeder Mensch ist einmalig und nicht wiederholbar.
Eine inklusive Gesellschaft fragt nicht, ob jemand „dazugehört“, sondern wie wir Strukturen und Haltungen so gestalten, dass Teilhabe selbstverständlich wird.
Der Gegenvorschlag bleibt ein Teilschritt. Was wir brauchen, ist ein gesellschaftlicher Kulturwandel. Inklusion beginnt nicht mit einem Gesetz. Sie beginnt mit dem Blick auf den Menschen.
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